Rechtsanwalt Dieter Rheinhardt, Jahrgang 1954, studierte Rechtswissenschaften an der Hochschule des Saarlandes und der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach seinem Examen schloss er seine Referendarzeit 1981 mit dem zweiten Staatsexamen ab und wurde im Folgejahr als Rechtsanwalt in Kaiserslautern zugelassen. Rechtsanwalt Rheinhardt war von 1992 bis 2024 Sozius der Kanzlei Dr. Langguth & Kollegen und von 2006 bis 2013 Mitglied des Prüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Schwerpunkte der juristischen Tätigkeit von Rechtsanwalt Rheinhardt waren das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Familien-, Erb- und Verkehrsrecht. R |