Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber und öffentliche Dienstherren als auch andererseits Arbeitnehmer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei der Begründung, Ausgestaltung, Modifizierung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen sowie in Problemlagen während bestehender Beschäftigungsverhältnisse.

Die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und bei Problemen mit der Agentur für Arbeit ist ebenso Bestandteil unserer Tätigkeit wie die Gestaltung und Prüfung von Individual- und Musterarbeitsverträgen sowie die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern in Fragen des Dienstvertragsrechtes, ihrer Organstellung und der sich daraus ergebenden Haftungsprobleme.

Betriebs- und Personalräten stehen wir in Fragen ihrer personellen, sozialen und wirtschaftlichen Beteiligungs-rechte und in sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Belangen zur Seite.

 
 
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