Medizin- und Arztrecht

 

Das Medizinrecht umfasst unter anderem gebührenrechtliche Fragen der ärztlichen Tätigkeit, Fragen der Zulassung, der Praxisgründung, der Praxisübertragung oder der Vertragsgestaltung vom Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften. Hier sind wir beratend und gestaltend tätig.

Das Arzthaftungsrecht betrifft als Teilbereich des Medizinrechts die Voraussetzungen und Rechtsfolgen ärztlicher Behandlungsfehler. Zunehmend stehen Fragen der vollständigen und rechtzeitigen Aufklärung des Patienten über Diagnose und Therapie im Vordergrund.

Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung oder unzureichender Aufklärung sowie die Abwehr solcher Ansprüche.

 
 
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