Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst u. a. das Bankrecht und das Recht der Kapitalanlagen.
Unser Engagement zielt dabei speziell auf den Schutz vor fehlerhafter Anlageberatung und vor dubiosen Anlagen. Wir unterstützen Anleger, die Wertpapiergeschäfte, Immobilieninvestitionen, Steuersparmodelle, Medienfonds, stille Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen getätigt haben, ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Freistellung oder Rückabwicklung durchzusetzen.
Zuständig ist Herr Rechtsanwalt Dieter Rheinhardt.