In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt in ca. acht Millionen Haushalten Vermögenswerte von geschätzten rund zwei Billionen Euro vererbt, wobei es oftmals ungewollt zur gesetzlichen Erbfolge kommt, weil die Umsetzung gewünschter und sinnvoller Regelungen unterbleibt.
Deshalb ist es wichtig, zur richtigen Zeit die notwendigen Fragen zu stellen, um rechtzeitig die Lösung Ihrer individuellen Probleme und Anliegen zu finden.
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts, sowohl bei der Planung der Erb- und Unternehmensnachfolge als auch bei der Gestalung von Testamament und letztwilliger Verfügung. Wir wahren Ihre Interessen als Erblasser, Erbe, Vermächtnisnehmer, Erb- oder Pflichtteilsberechtigter rund um Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Enterbung, Erbschaftsteuer, Nachlassverwaltung, Stiftung oder Vorsorgevollmacht und unterstützen Sie juristisch bei der Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.