Wir beraten und vertreten Sie als Geschädigter bei der Geltendmachung oder als Anspruchsgegner bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus
- unerlaubter Handlung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigentums oder sonstiger Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)
- Verstössen gegen Schutzgesetze gemäß (§ 823 Abs. 2 BGB)
- Billigkeitshaftung und Haftung von Aufsichtspflichtigen (§§ 828, 829, 832 BGB)
- Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)
- Haftung des Tierhalters und des Tierhüters (§§ 833, 834 BGB)
- Haftung für Einsturz eines Gebäudes (§§ 836 ff. BGB)
- Haftung für Amtspflichtverletzungen (§ 839 BGB)
- öffentlich-rechtlichen Ausgleichsansprüchen
- nachbarrechtliche Ausgleichsansprüchen
- Haftung für Schäden durch Kernenergie
- Haftung für Umweltschäden
- Haftung nach dem Haftpflichtgesetz
- Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers
- Haftung aus der Straßenverkehrsordnung
- Haftung aus Vertragsverletzung
- Haftung aus dem Luftverkehr
- Rückgriff der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und sonstigen Versicherungs-, Versorgungs- und Sozialhilfeträger gegen den Haftpflichtigen
- Haftung des Unternehmers und anderer Personen gegenüber den Versicherten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen (§§ 104-109 SGB VII)
- Haftung des Unternehmers und anderer in der Ersatzpflicht beschränkter Personen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung (§§ 110-113 SGB VII)
- Haftung der juristischen Person und der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung
- Truppenschäden
- Haftung des gerichtlichen Sachverständigen