Das Verkehrsrecht befasst sich mit der zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Würdigung von Sachverhalten im Verkehr mit Schwerpunkt im Straßenverkehr.
Unsere Rechtsanwälte sind auf das Verkehrsrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht spezialisiert und stehen Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Problemen kompetent zur Seite.
Wir wickeln alle Ansprüche im Bereichs des Unfallrechts ab. Diese umfassen u. a. die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung, fiktive Reparaturkosten, den unfallbedingten Minderwert des Fahrzeugs, die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall und Vorhaltekosten, die Kostenpauschale, die Abmelde- und Anmeldekosten, Abschleppkosten, Standkosten, Gutachterkosten, Reisekosten, Zinskosten, weitere Sachschäden (wie z. B. Brille, Kleidung, Transportgüter, Benzin), Verdienstausfall, Rente, nicht von der Krankenversicherung getragene Heilungskosten, Schmerzensgeld und Todesfallkosten.
Wir vertreten Sie im Straßenverkehrsrecht bei allen Ordnungswidrigkeiten und Strafvorwürfen. Sie erhalten von uns die erorderliche Beratung und Unterstützung bei allen verkehrsrechtlichen Fragestellungen und Themen wie Verkehrsunfall, Parken, Abschleppen, Fahrverbot, Entzug Fahrerlaubnis, Anordnung der MPU, Schmerzensgeld, Bußgeldbescheid.