Versicherungsrecht

 

Jeder Haushalt in der Bundesrepublik hat eine Vielzahl von Versicherungsverträgen abgeschlossen, unter anderem Hausrat-. Gebäude-, Diebstahl-, Kasko-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen. Im geschäftlichen Bereich stehen die spezifischen Schadens- und und Berufshaftpflichtversicherungen im Mittelpunkt.

Es liegt es in der Natur der Sache, dass im Versicherungsfall ein lückenloser Schadensnachweis oft nicht möglich ist, weswegen neben versicherungsvertraglichen Rechtsfragen gerade die Beweislast und Beweiswürdigung eine zentrale Rolle spielen und in der versicherungsrechlichen Rechtsprechung breiten Raum einnehmen. Insbesondere bei hohen Schadensbeträgen kommt es hier oft zu Konflikten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, deren Lösung hohe juristische Fachkompetenz ebenso wie die Fähigkeit zu einer zielorientierten Aufarbeitung des Sachverhalts erfordern.

Wir beraten und vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgesellschaften mit langjähriger Erfahrung und sind aus beiderlei Sicht mit den einschlägigen Problemkreisen vertraut.

 
 
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